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Ihr Anlass

Die gemeinsame Immobilie bei einer Trennung

Bei einer Trennung ist die Immobilie meist der größte gemeinsame Posten — und der einzige, den man nicht einfach teilen kann.

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In dreißig Sekunden

Was jetzt zu tun ist

  1. Grundbuch prüfen

    Wer ist eingetragen und mit welchem Anteil? Danach richtet sich die Aufteilung des Erlöses — nicht danach, wer wie viel eingezahlt hat.

  2. Mit der Bank sprechen

    Fragen Sie nach Restschuld und möglicher Vorfälligkeitsentschädigung. Beides gehört in jede Rechnung, bevor Sie sich festlegen.

  3. Den Wert ermitteln lassen

    Erst mit einer belastbaren Zahl lässt sich beurteilen, ob eine Auszahlung überhaupt tragbar ist.

Orientierung

Was zuerst zu klären ist

  1. Verkaufen und den Erlös teilen

    Der klarste Weg. Beide sind aus dem Darlehen heraus, der Erlös wird nach Eigentumsanteilen aufgeteilt. Setzt voraus, dass beide zustimmen.

  2. Einer zahlt den anderen aus

    Sinnvoll, wenn einer wohnen bleiben will und die Finanzierung allein tragen kann. Die Bank muss den Ausscheidenden aus der Haftung entlassen — daran scheitert dieser Weg meistens.

  3. Gemeinsam behalten und vermieten

    Hält die Immobilie im Vermögen, hält aber auch die Verbindung. Beide bleiben im Darlehen und tragen Instandhaltung und Leerstandsrisiko.

  4. Teilungsversteigerung

    Der Weg ohne Einigung. Möglich, aber teuer: Der Erlös liegt in aller Regel unter dem freihändig erzielbaren Preis, die Verfahrenskosten gehen davon ab.

Unser Vorgehen

Wie wir in dieser Lage arbeiten

Zwei Kaffeetassen an gegenüberliegenden Enden eines Küchentischs AI GENERATED

Wir sprechen mit beiden

Wir nehmen keine Partei. Beide Seiten bekommen dieselben Informationen zur selben Zeit, auch wenn nur eine uns beauftragt hat.

Wir verhandeln nicht Ihre Trennung

Wir vermitteln die Immobilie. Für alles Weitere brauchen Sie Anwalt, Notar oder Mediator — wir sagen Ihnen, wen Sie wofür brauchen.

Wir arbeiten diskret

Auf Wunsch ohne Objektschild, ohne Portalanzeige, nur über unsere vorgemerkten Interessenten.

Erster Schritt

Was ist Ihre Immobilie heute wert?

Drei Minuten, vier Schritte. Sie erhalten eine Einschätzung zum Marktwert — direkt auf dem Bildschirm und anschließend ausführlich per E-Mail. Kostenfrei und ohne Verpflichtung.

Um welche Immobilie geht es?

Wo liegt die Immobilie?

Ein paar Eckdaten

Wohin dürfen wir die Auswertung senden?

Danke — wir melden uns.

Entwurfsstand: Es wird noch nichts versendet. Der Text steht erst, wenn Bewertungsweg und Empfängeradresse feststehen. Ihre Angaben sind bei uns eingegangen. Die ausführliche Auswertung erhalten Sie per E-Mail, in der Regel noch am selben Werktag.

Schritt 1 von 4

Häufige Fragen

Was Eigentümer uns fragen

Kann einer allein verkaufen?

Nein. Stehen beide im Grundbuch, ist der Verkauf nur gemeinsam möglich. Auch der Maklerauftrag braucht beide Unterschriften.

Was ist, wenn einer im Haus wohnen bleiben will?

Dann muss er den anderen auszahlen und die Finanzierung allein tragen. Entscheidend ist, ob die Bank den ausscheidenden Partner aus der Haftung entlässt — daran scheitert dieser Weg am häufigsten.

Wie wird der Erlös aufgeteilt?

Nach den Eigentumsanteilen im Grundbuch, nicht danach, wer wie viel eingezahlt hat. Abweichende Vereinbarungen sind möglich, gehören aber in den Kaufvertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung.

Können Sie diskret arbeiten?

Ja. Auf Wunsch ohne Objektschild, ohne Portalanzeige, nur über unsere vorgemerkten Interessenten.

Wie lange dauert der Verkauf?

Bei marktgerechtem Preis und vollständigen Unterlagen meist wenige Wochen bis zum Kaufvertrag. Die Auszahlung folgt nach Eintragung der Auflassungsvormerkung, üblicherweise sechs bis acht Wochen später.

Was passiert mit dem laufenden Darlehen?

Es wird aus dem Kaufpreis abgelöst. Bei vorzeitiger Ablösung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen — die Höhe erfragen wir vorab bei Ihrer Bank, damit sie in der Rechnung steht.

Müssen wir uns beide bei Besichtigungen zeigen?

Nein. Wir führen die Termine allein. Sie müssen sich weder abstimmen noch begegnen.

Was, wenn einer nicht verkaufen will?

Dann bleibt nur die Teilungsversteigerung — und die bringt in aller Regel deutlich weniger. Ein gemeinsames Gespräch mit belastbaren Zahlen löst das häufiger, als man denkt.

Ohne Verpflichtung

Ein Gespräch, bevor Sie entscheiden

Rufen Sie an, und wir klären in zwanzig Minuten, ob ein Verkauf für Sie der richtige Weg ist — auch dann, wenn am Ende keiner steht.