Ihr Anlass
Bei einer Trennung ist die Immobilie meist der größte gemeinsame Posten — und der einzige, den man nicht einfach teilen kann.
In dreißig Sekunden
Wer ist eingetragen und mit welchem Anteil? Danach richtet sich die Aufteilung des Erlöses — nicht danach, wer wie viel eingezahlt hat.
Fragen Sie nach Restschuld und möglicher Vorfälligkeitsentschädigung. Beides gehört in jede Rechnung, bevor Sie sich festlegen.
Erst mit einer belastbaren Zahl lässt sich beurteilen, ob eine Auszahlung überhaupt tragbar ist.
Orientierung
Der klarste Weg. Beide sind aus dem Darlehen heraus, der Erlös wird nach Eigentumsanteilen aufgeteilt. Setzt voraus, dass beide zustimmen.
Sinnvoll, wenn einer wohnen bleiben will und die Finanzierung allein tragen kann. Die Bank muss den Ausscheidenden aus der Haftung entlassen — daran scheitert dieser Weg meistens.
Hält die Immobilie im Vermögen, hält aber auch die Verbindung. Beide bleiben im Darlehen und tragen Instandhaltung und Leerstandsrisiko.
Der Weg ohne Einigung. Möglich, aber teuer: Der Erlös liegt in aller Regel unter dem freihändig erzielbaren Preis, die Verfahrenskosten gehen davon ab.
Unser Vorgehen
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Wir nehmen keine Partei. Beide Seiten bekommen dieselben Informationen zur selben Zeit, auch wenn nur eine uns beauftragt hat.
Wir vermitteln die Immobilie. Für alles Weitere brauchen Sie Anwalt, Notar oder Mediator — wir sagen Ihnen, wen Sie wofür brauchen.
Auf Wunsch ohne Objektschild, ohne Portalanzeige, nur über unsere vorgemerkten Interessenten.
Erster Schritt
Drei Minuten, vier Schritte. Sie erhalten eine Einschätzung zum Marktwert — direkt auf dem Bildschirm und anschließend ausführlich per E-Mail. Kostenfrei und ohne Verpflichtung.
Entwurfsstand: Es wird noch nichts versendet. Der Text steht erst, wenn Bewertungsweg und Empfängeradresse feststehen. Ihre Angaben sind bei uns eingegangen. Die ausführliche Auswertung erhalten Sie per E-Mail, in der Regel noch am selben Werktag.
Schritt 1 von 4
Häufige Fragen
Nein. Stehen beide im Grundbuch, ist der Verkauf nur gemeinsam möglich. Auch der Maklerauftrag braucht beide Unterschriften.
Dann muss er den anderen auszahlen und die Finanzierung allein tragen. Entscheidend ist, ob die Bank den ausscheidenden Partner aus der Haftung entlässt — daran scheitert dieser Weg am häufigsten.
Nach den Eigentumsanteilen im Grundbuch, nicht danach, wer wie viel eingezahlt hat. Abweichende Vereinbarungen sind möglich, gehören aber in den Kaufvertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung.
Ja. Auf Wunsch ohne Objektschild, ohne Portalanzeige, nur über unsere vorgemerkten Interessenten.
Bei marktgerechtem Preis und vollständigen Unterlagen meist wenige Wochen bis zum Kaufvertrag. Die Auszahlung folgt nach Eintragung der Auflassungsvormerkung, üblicherweise sechs bis acht Wochen später.
Es wird aus dem Kaufpreis abgelöst. Bei vorzeitiger Ablösung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen — die Höhe erfragen wir vorab bei Ihrer Bank, damit sie in der Rechnung steht.
Nein. Wir führen die Termine allein. Sie müssen sich weder abstimmen noch begegnen.
Dann bleibt nur die Teilungsversteigerung — und die bringt in aller Regel deutlich weniger. Ein gemeinsames Gespräch mit belastbaren Zahlen löst das häufiger, als man denkt.
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Ohne Verpflichtung
Rufen Sie an, und wir klären in zwanzig Minuten, ob ein Verkauf für Sie der richtige Weg ist — auch dann, wenn am Ende keiner steht.
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