Ihr Anlass
Manchmal geht es um eine Treppe, die zu steil geworden ist. Manchmal um einen Pflegeplatz, der kurzfristig frei wird.
In dreißig Sekunden
Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, und umfasst sie Immobiliengeschäfte? Ohne sie kann niemand handeln — auch Angehörige nicht.
Grundbuchauszug, Energieausweis, Bauakte. Bei älteren Immobilien fehlt erfahrungsgemäß das meiste davon.
Trägt die Miete die Pflegekosten, ist Halten oft besser. Wir rechnen Ihnen beide Wege durch, kostenfrei.
Orientierung
Kann der Eigentümer selbst kein Rechtsgeschäft mehr abschließen, kann niemand einfach für ihn verkaufen — auch Ehepartner und Kinder nicht.
Liegt sie vor und umfasst sie Immobiliengeschäfte, kann der Bevollmächtigte handeln. Für das Grundbuch verlangt das Amt in der Regel notarielle Beglaubigung.
Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Der Verkauf bedarf dann der Genehmigung des Gerichts, was Zeit kostet.
Für den Verkauf spricht, wenn Pflegekosten dauerhaft aus dem Vermögen gedeckt werden müssen. Für die Vermietung, wenn die Miete sie trägt und jemand die Verwaltung übernimmt.
Ein Pflegeplatz muss angetreten werden, ein Hausverkauf nicht am selben Tag abgeschlossen sein. Übereilte Verkäufe kosten regelmäßig mehr als die paar Wochen Zeit.
Unser Vorgehen
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Besichtigungen im bewohnten Haus, gebündelt statt einzeln, mit Vorlauf angekündigt.
Und ausschließlich dann.
Auch wenn für uns dabei kein Verkauf herauskommt.
Erster Schritt
Drei Minuten, vier Schritte. Sie erhalten eine Einschätzung zum Marktwert — direkt auf dem Bildschirm und anschließend ausführlich per E-Mail. Kostenfrei und ohne Verpflichtung.
Entwurfsstand: Es wird noch nichts versendet. Der Text steht erst, wenn Bewertungsweg und Empfängeradresse feststehen. Ihre Angaben sind bei uns eingegangen. Die ausführliche Auswertung erhalten Sie per E-Mail, in der Regel noch am selben Werktag.
Schritt 1 von 4
Häufige Fragen
Nur ein Bevollmächtigter mit einer Vorsorgevollmacht, die Immobiliengeschäfte einschließt, oder ein vom Betreuungsgericht bestellter Betreuer. Ehepartner und Kinder sind ohne Vollmacht nicht automatisch berechtigt.
Der Verkauf bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Rechnen Sie mit mehreren Wochen zusätzlich; der Ablauf lässt sich aber parallel zur Vermarktung vorbereiten.
Für den Verkauf spricht, wenn Pflegekosten dauerhaft aus dem Vermögen gedeckt werden müssen. Für die Vermietung, wenn die Miete sie trägt und jemand die Verwaltung übernimmt. Wir rechnen Ihnen beide Wege durch.
Nein. Wir vermarkten auch bewohnte Immobilien und bündeln Besichtigungen, damit möglichst wenig Unruhe entsteht.
In der Regel ja, sobald es nicht mehr selbst bewohnt wird. Die Beurteilung im Einzelfall gehört zum Sozialleistungsträger oder in die Rechtsberatung; wir liefern die Wertermittlung, auf der solche Entscheidungen aufbauen.
Ja. Die Wertermittlung ist kostenfrei und verpflichtet Sie zu nichts. Viele Familien holen sie ein, um überhaupt eine Grundlage für das Gespräch zu haben.
Bei vollständigen Unterlagen und Vollmacht sind wenige Wochen bis zum Kaufvertrag realistisch. Wir sagen Ihnen im ersten Termin, was fehlt.
Wir vermitteln Ihnen Haushaltsauflöser aus der Region und stimmen den Zeitpunkt mit der Vermarktung ab.
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Ohne Verpflichtung
Rufen Sie an, und wir klären in zwanzig Minuten, ob ein Verkauf für Sie der richtige Weg ist — auch dann, wenn am Ende keiner steht.
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Bewegung
Einstellungen gelten für diese Sitzung.